Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- und Zahungsbedingungen
I. Begriffsbestimmungen und Allgemeines
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Firma "[signmakers.de]" als Verkäufer bezeichnet.
Die Bezeichnung "Käufer" umfasst den Vertragspartner
unabhängig von der Natur des Vertrages sowie denjenigen, an den
die Rechnung ausgestellt, die Ware geliefert oder sonst eine Mitteilung
gerichtet wird.
Als Ware werden sämtliche vom Vertrag erfassten Gegenstände,
Programme und Leistungen bezeichnet.
Für den zugrundeliegenden Vertrag gelten nur diese Bedingungen.
Entgegenstehende Bedingungen des Käufers gelten nicht, ihnen wird
hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten auch dann nicht,
wenn sie vom Käufer für ausschließlich erklärt
werden. Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch uns. Dies gilt auch für die Aufhebung der
vorstehenden Schriftformklausel.
Die in Katalogen, Preislisten oder anderen Werbematerialien und -medien
des Verkäufers enthaltenen Beschreibungen und Illustrationen sollen
nur eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Waren vermitteln.
Sie enthalten keine Erklärung oder Zusicherungen des Verkäufers
und werden daher nicht Vertragsbestandteil. Diese Bedingungen sind auf
zukünftige Verträge des Verkäufers mit dem Käufer
auch dann anzuwenden, wenn eine Bestellung, Auftragsbestätigung
oder Lieferung nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug nimmt.
II. Preise und Zusatzkosten
Der vom Verkäufer angegebene Preis ist ein Netto- Preis. Der Käufer
schuldet zusätzlich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzliche bestimmten
Höhe sowie eventuelle Versandkosten. Preisangaben beziehen sich
auf die angegebene Stückzahl, wird diese unterschritten, wird ein
Mindermengenaufschlag von € 10,00 erhoben. Gegenüber Vollkaufleuten
ist der Verkäufer berechtigt, den am Tage der Lieferung geltenden
Preis in Rechnung zu stellen. Gegenüber anderen Käufern kann
der Verkäufer für Waren, die später als 4 Monate nach
Vertragsschluss geliefert werden sollen, Preiserhöhungen in dem
Umfang vornehmen, die auch durch Änderungen von Materialpreisen,
Löhnen, Devisenkursen, Steuern, Zöllen und anderen Kosten
bedingt sind.
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preissteigerung
20% über der Vertragssumme liegt. Der Kaufpreis ist 10 Tage nach
Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Der Verkäufer
kann auch von Dauerkunden diese Zahlungsart fordern.
Zahlungen an Dritte kommt schuldbefreiende Wirkung lediglich dann zu,
wenn diese von uns ausdrücklich zum Inkasso ermächtigt sind.
Zahlt der Käufer nicht bei Fälligkeit, so ist der Verkäufer
von dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstage an berechtigt,
Zinsen in Höhe von 6% über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
Werden mit Vollkaufleuten Zahlungsziele vereinbart, so schulden diese
mit Ablauf des Zahlungszeitraumes Zinsen in gleicher Höhe, ohne
dass es einer besonderen Mahnung bedarf.
Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Preis Abzüge vorzunehmen,
Minderungs- oder Zurückbehaltungsrechte auszuüben oder mit
Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn solche Gegenansprüche
seien in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, unbestritten
vom Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Wir
sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer
mit der Erfüllung seiner Zahlungspflicht in Verzug gerät.
In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, für weitere Lieferungen
Barzahlungen im Voraus zu verlangen und alle umlaufenden Schecks sofort
aus dem Verkehr zu ziehen (hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten
des Käufers) und hierfür Barzahlung zu verlangen.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es jeweils auf den Eingang
des Kaufpreises beim Verkäufer an, bei bargeldloser Leistung ist
das Datum der Wertstellung auf dem Konto des Verkäufers maßgeblich.
Kosten der Montage berechnen sich nach Arbeitszeit und Materialaufwand.
Inhalt unserer Berechnung sind die am Tage der Rechnungserstellung gültigen
Tagessätze für Arbeits- Reise- und Wartezeit sowie Nebenkosten
sowie Auslösung, Übernachtungs- und Fahrkosten.
III. Internetpräsentationen / CD- ROM / Fotoarbeiten
Internetpräsentationen haben nach in Auftraggabe grundsätzlich
eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem Tag der ersten Freischaltung
auf dem Webserver.
Die Rechnungslegung für Internetpräsentationen erfolgt immer
vor Beginn der Laufzeit an den Auftraggeber und ist innerhalb von 14
Tagen an den Verkäufer zu begleichen.
Bildmaterial aller Art, welches vom Auftraggeber zur Verwendung in dessen Internetpräsentation(en) zur Verfügung gestellt wird, gilt urheberrechtlich als Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt die ausführende Firma, hiermit "[signmakers.de]" von allen Pflichten frei, die sich aus der unrechtmäßigen Verwendung von Material ergeben, deren Urheberrecht nicht beim Auftraggeber liegt.
[signmakers.de] ist nicht verpflichtet zu recherchieren, inwieweit bei der Verwendung des vom Auftraggebers verwendeten Bildmaterials Rechte Dritter verletzt werden.
Interaktive CD-ROM- Programmierungen unterliegen dem Copyright und dürfen
niemals ohne schriftliche Genehmigung der produzierenden Firma, hiermit
"[signmakers.de]", selbst vervielfältigt, geklont oder
dupliziert werden. Dieses Recht unterliegt einzig der produzierenden
Firma. Widerrechtlichkeiten werden umgehend zur Anzeige gebracht und
auf Schadenersatz verklagt.
Mit Auftragserteilung für Fotoarbeiten gelten folgende Bedingungen
als rechtsverbindlich und vom Auftraggeber anerkannt, sofern nicht schriftlich
andere Vereinbarungen getroffen werden.
Alle fotografischen Aufnahmen sind nach dem Gesetz über das Urheberrecht
und verwandten Schutzrechten vom 9.9.1965 in der Art geschützt,
dass das Urheberrecht beim Fotografen verbleibt und die Verwertungsrechte
dem Auftraggeber nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen zustehen.
(§ 13 Urhg.)
Bei Übertragung von Abdruckrechten erstrecken sich diese nicht
auf das Recht zur fotomechanischen Vervielfältigung durch den Auftragnehmer.
Bei Übergabe einer Auswahl von fotografischen Aufnahmen werden
die Verwertungsrechte nur an den endgültig ausgewählten und
erworbenen Aufnahmen übertragen. Die übrigen Aufnahmen bleiben
unser Eigentum, sind sorgfältig zu verwahren und nach der Auswahl
umgehend an uns zurückzugeben.
Aufnahmen, die zur Auswahl übergeben und binnen eines Monats nicht,
oder in beschädigtem Zustand zurückgegeben werden, stellen
wir in Rechnung. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, erwirbt
der Besteller nur die Erlaubnis zur Wiedergabe für eigene Werbezwecke
a) für unverkäufliche Druckerzeugnisse (Prospekte, Kataloge
usw.) oder
b) für Inserate und inseratähnliche Publikationen.
Jede anderweitige Wiedergabe, Reproduktion oder Vervielfältigung
(Klein- oder Großplakat, Poster, Display, Packungen, Kalender,
auf Titelseiten, im Text oder Bildteil von verkäuflichen Druckerzeugnissen,
Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Postkarten usw.) bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen und entsprechender
Honorierung. Die Negative, Original-Dias und -Dateien sind Eigentum
des Fotografen. Sie sind Hilfsmittel zur Herstellung von fotografischen
Kopien, Farbdrucken oder digitalen Bilddaten. Der Besteller hat nur
Anspruch auf diese, nicht aber auf die Originale.
Die Originale werden nur auf Grund besonderer schriftlicher Vereinbarungen
dem Auftraggeber zum Eigentum übertragen, und zwar gegen Vergütung.
Die Vergütung beträgt mindestens den halben Aufnahmepreis.
Bei Abgabe des Negatives, des Original-Dias oder der digitalen Bilddaten
bleibt das Urheberrecht der Aufnahme unberührt, soweit keine besondere
Vereinbarung getroffen wird. Die Aufbewahrung der Originale und der
digitalen Daten erfolgt ohne Gewähr und, wenn nichts Abweichendes
vereinbart, längstens 10 Jahre.
IV. Zahlung, Verzug, Verzugszinsen, Eigentumsvorbehalt
Die Zahlung erfolgt auf das angegebene Konto des Verkäufers. Schecks
werden nur aufgrund vorheriger Vereinbarungen angenommen. Werden Schecks
angenommen, aber nicht bezahlt, so schuldet der Käufer Schadenersatz,
ohne dass es auf sein Verschulden ankommt. In diesem Fall sind alle
Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig.
Im Falle eines Verzuges des Bestellers sind wir berechtigt, nach Nachfristsetzung
die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Dies bedeutet keinen Rücktritt
vom Vertrag, so dass unsere Ansprüche im übrigen bestehen
bleiben.
Das Eigentum an der von uns übergebenen Ware behalten wir uns bis
zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Besteller
wird jedoch ermächtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes über die Ware zu verfügen, mit der
Maßgabe, dass der Eigentumsvorbehalt aufrechterhalten bleibt.
Der Besteller verpflichtet sich hierbei schon jetzt, im Wege der Vorausabtretung,
seine Ansprüche gegenüber den Kunden an uns abzutreten. Hiervon
abweichende Verfügungen über unsere Ware sind nicht gestattet.
Im Innenverhältnis sind sie unwirksam und verpflichten somit zum
Schadenersatz. Soweit der Besteller uns übertragene Forderungen
selbst einzieht, ist er zur unverzüglichen Weiterleitung an uns
verpflichtet, es sei denn, dass er schriftlich hiervon befreit ist.
Bestehen unsererseits noch Forderungen gegen den Besteller aus anderen
Lieferungen, so sichert der Eigentumsvorbehalt auch den diesbezüglichen
Saldo.
Der Besteller ist verpflichtet, bei evtl. Pfändung durch Dritte
auf unsere Rechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
V. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Erfüllungsort
bleibt unser Geschäftssitz auch für den Fall einer Beförderung
oder Versendung von Waren.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus unseren Geschäftsbeziehungen
ist der Firmensitz.
VI. Lieferfristen, Abnahme, Gefahrübergang
Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich
als verbindlich gekennzeichnet sind. Ansonsten haben sie als Richtzeiten
zu gelten, aus deren Überschreitung der Besteller keine Rechte
herzuleiten sich verpflichtet.
Sollte der Besteller darüber hinaus in Fällen von Leistungsverzögerung,
welche wir zu vertreten haben, zum Vertragsrücktritt berechtigt
sein, so sind weitergehende Rechte (Schadenersatz wegen Nichterfüllung,
Verzugsschaden etc.) ausgeschlossen.
Sollte sich erst nach Bestätigung der Bestellung bzw. Vertragsabschluß
herausstellen, dass wir zur Erfüllung nicht oder nicht fristgerecht
bzw. nicht innerhalb der Nachfrist in der Lage sein werden, so sind
wir unsererseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne Begründung
irgendwelcher Regressansprüche uns gegenüber. Teillieferungen
sind zulässig.
Bereitstellung bzw. Übergabe bewirken den Übergang der Leistungsgefahr
auf den Besteller. Ohne eine ausdrückliche Weisung des Bestellers
obliegt uns die Auswahl eines geeigneten Spediteurs, ohne dass hierdurch
eine Haftung unsererseits begründet wird.
Der Besteller bzw. Auftraggeber ist verpflichtet, bestellte bzw. in
Auftrag gegebene Ware jeglicher Art entgegenzunehmen, auch dann, wenn
diese mit Mängeln behaftet ist. Bleibt der Käufer bzw. Besteller
mit der Abnahme der Ware bzw. des Kaufgegenstandes im Rückstand,
so kann der Verkäufer vom Käufer bzw. Besteller eine Schadensersatzpauschale
in Höhe von 25% des Kauf- bzw. Auftragspreises in Rechnung stellen.
VII. Haftung, Gewährleistung, Gewährleistungspflicht
Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Unsere Gewährleistungspflichten beschränken sich auf Nachbesserungsansprüche
des Bestellers.
Nach Fehlschlag des uns einzuräumenden zweiten Nachbesserungsversuches
ist der Besteller berechtigt, entsprechend seiner Wahl Wandlung oder
Minderung geltend zu machen. Unsererseits kann anstelle der Nachbesserung
auch eine Ersatzlieferung vorgenommen werden.
Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistung endet nach 6 Monaten.
Der Gewährleistung unterliegen nicht Mängel, welche auf unsachgemäße
Nutzung oder natürlichen gewöhnlichen Verschleiß der
Ware zurückzuführen sind.
Sollte sich nach Überprüfung der behaupteten Mängel herausstellen,
dass ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht bzw. nicht bestanden
hat, so ist der Besteller verpflichtet, die durch die Prüfung veranlassten
Kosten zu tragen.
VIII. Mängelanzeige, Rücktritt vom Vertrag
Der Besteller ist verpflichtet, Mängel unserer Lieferung sowie
Abweichungen vom Lieferumfang unverzüglich nach Übernahme
der Ware schriftlich anzuzeigen.
Tritt der Besteller bzw. Vertragspartner vom Vertrag zurück, ohne
dass er hierzu berechtigt ist, so sind wir berechtigt, ohne weitere
Nachweise eine Schadenspauschale in Höhe von 25% des Auftragswertes
(inkl. MwSt.) in Rechnung zu stellen, wobei dem Besteller unbenommen
bleibt, uns nachzuweisen, dass ein Schaden in dieser Höhe uns nicht
entstanden ist.
Diese Schadenspauschale fällt zu Lasten des Bestellers bzw. Vertragspartners
auch dann an, wenn uns nachträglich bekannt werdende in der Person
des Bestellers liegende Gründe, berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht: Zahlungsunfähigkeit
des Bestellers, die Einleitung eines Vergleichs- bzw. Konkursverfahrens,
die Abgabe einer Versicherung an Eides statt, sowie das Bekanntwerden
sonstiger maßgeblicher, die Kreditwürdigkeit des Bestellers
betreffende Umstände sowie auch letztlich fehlgeschlagene Finanzierungsbemühungen,
soweit letztere nicht ausdrücklich zur auflösenden Bedingung
innerhalb des Vertrages gemacht worden sind.
IX. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unzulässigkeit einzelner dieser Bestimmungen beschränkt
sich die Unwirksamkeit auf die entsprechende Klausel. Diese ist dann
im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung - unter Berücksichtigung
einer wirtschaftlichen Betrachtung beiderseitiger Absichten und der
gesetzlichen Vorschrift nahekommenden Bestimmungen - zu ergänzen.
Wechselburg / Nöbeln, November 2006





